Bürgerarbeit: Eine Brücke in reguläre Beschäftigung

Bürgerarbeit gibt es jetzt auch in Thüringen. Gemeinsam mit der Regionaldirektion Sachsen-Anhalt-Thüringen und der Bundesagentur für Arbeit setzt das Wirtschaftsministerium das entsprechende Bundesprogramm im Freistaat um. Die Bürgerarbeit richtet sich an Langzeitarbeitslose. Ziel ist, sie wieder ans Erwerbsleben heranzuführen und ihnen einen Übergang in den regulären Arbeitsmarkt zu ermöglichen. Die Bürgerarbeiter sollen zusätzliche soziale und gemeinnützige Arbeiten machen: Vorlesen im Altersheim, Mithelfen in der Kita, Mitarbeiten im Museum, Verein, beim Umwelt- oder Naturschutz. Arbeitgeber werden Gemeinden, Städte und Kreise sein. Klar ist: Die Bürgerarbeit darf nur eine Alternative zur Arbeitslosigkeit und kein Ersatz für reguläre Beschäftigungsverhältnisse am ersten Arbeitsmarkt sein.

Der Bund stellt zwischen 2011 und 2014 rund 1,3 Milliarden Euro für dieses Programm zur Verfügung, darunter sind rund 0,6 Milliarden Euro Bundes-ESF-Mittel. Bundesweit stehen insgesamt 33.400 Plätze zur Verfügung. Die Arbeitszeit soll bei maximal 30 Wochenstunden, das Gehalt bei 900 Euro brutto liegen. Gefördert wird bis zu 36 Monaten. Die Grundsicherungsstellen müssen in der Zeit immer wieder überprüfen, ob der Übergang in den ersten Arbeitsmarkt möglich ist. Vor Beginn der Bürgerarbeit muss der Arbeitslose eine sechsmonatige Aktivierungsphase durchlaufen, um seine Beschäftigungsfähigkeit zu verbessern. Dazu zählen Beratung, Vermittlung, Qualifizierung und Förderung. Für diese Aktivierungszeit stellt das Thüringer Wirtschaftsministerium Mittel aus dem Landes-ESF in Höhe von bis zu 3 Millionen Euro zur Verfügung. Die zuständigen Integrationsprojekte des Landesarbeitsmarktprogramms werden das Coaching der Bürgerarbeiter übernehmen. Das Landesarbeitsmarktprogramm, das am 5. Mai in Kraft trat, wird so mit dem Programm Bürgerarbeit verbunden.

Bis 30. Juni hat das BMAS eine Auswahl der Grundsicherungsstellen getroffen, die im Programm zum Zuge kommen. Start war der 1. Juli. Auf die sechsmonatige Aktivierungsphase, die bis 31. Dezember 2010 für eine Laufzeit von 6 Monaten beginnen kann, folgt die dreijährige Beschäftigungsphase. Diese kann dann ab dem 1. Januar 2011 beginnen.

 

Editorial

Liebe Thüringerinnen, liebe Thüringer,

Matthias Machnig, Minister für Wirtschaft, Arbeit und Technologie des Freistaates Thüringen
 

soziale Symmetrie gerade in Zeiten der Krise ist ökonomisch notwendig und gesellschaftspolitisch zwingend. Beim Sparpaket der Bundesregierung werden nicht die Verursacher, sondern vor allem die Leidtragenden der Finanz- und Wirtschaftskrise zur Verantwortung gezogen. 30,3 Milliarden Euro sollen in den kommenden vier Jahren im Bereich Arbeit und Soziales gespart werden. Gerecht geht anders. Statt die Ausgaben für die Schwächsten zu kürzen und damit den Sozialstaat in Frage zu stellen, muss es darum gehen, politisch handlungsfähig zu bleiben. Spielräume, vor allem bei den vermögensbezogenen Steuern, gibt es genug. Eine aktuelle Studie des DIW bestätigt diese Einschätzung.

 
 

Servicenavigation